Strafrecht
Es wurden Ermittlungen gegen Sie eingeleitet? Die Hauptverhandlung steht (kurz) bevor? Sie wollen ein Rechtsmittel – Revision oder Berufung – einlegen? Dann stehe ich Ihnen gerne als zuverlässige und kompetente Strafverteidigerin zur Seite. Ich kämpfe für Sie und Ihr Recht. Aufgeben sollte keine Option sein. Haben Sie eine Vorladung, einen Strafbefehl oder eine Anklageschrift erhalten? Sind Sie Verletzter oder Verletzte in einem Strafverfahren? Oder als Zeuge oder Zeugin geladen? An eine Strafverteidigerin oder einen Strafverteidiger sollten Sie sich bereits dann wenden, wenn beispielsweise Ihre Wohnung durchsucht werden soll, spätestens aber, wenn Sie sich in Untersuchungshaft befinden. Wird Ihnen eine Straftat zur Last gelegt? Bewahren Sie Ruhe und machen Sie unbedingt von Ihrem umfassenden Schweigerecht Gebrauch. Es wäre nicht klug, Angaben gegenüber den Behörden zu machen, sondern wenden Sie sich zunächst an meine Kanzlei. Als ihre zuverlässige und furchtlose Anwältin setze ich mich bestmöglich für Sie und Ihre Rechte ein. Dank der Möglichkeit zur Einsicht in Ihre Ermittlungsakte kann ich eine ganz auf Sie zugeschnittene Verteidigungsstrategie erarbeiten und Ihnen zum optimalen Verfahrensausgang verhelfen.