Verkehrs- und Ordnungswidrigkeitenrecht

Ein weiterer Schwerpunkt meiner anwaltlichen Tätigkeit liegt auf dem Gebiet des Verkehrs- und Ordnungswidrigkeitenrechts. Bei der Schadensregulierung nach einem Verkehrsunfall, ob verschuldet oder unverschuldet, stehe ich Ihnen kompetent und fachkundig zur Seite. Darüber hinaus kümmere ich mich engagiert um die Geltendmachung von verkehrsrechtlichen Ansprüchen auf Schmerzensgeld, Verdienstausfall und Schadensersatz. Haben Sie hingegen einen Bußgeldbescheid erhalten, nachdem Sie eine Ordnungswidrigkeit unter anderem im Straßenverkehr, wie beispielsweise einen Abstandsverstoß, Rotlichtverstoß oder eine Geschwindigkeitsüberschreitung begangen haben? Aber auch zum Beispiel Drängler und Falschparker, können schnell in das Visier der Führerscheinbehörde geraten. Gerne können Sie sich jederzeit an mich wenden, um gegen diesen Vorwurf vorzugehen und unter anderem ein drohendes Fahrverbot abzuwenden.