Strafrecht

Es wurden Ermittlungen gegen Sie eingeleitet? Die Hauptverhandlung steht (kurz) bevor? Sie wollen ein Rechtsmittel – Revision oder Berufung – einlegen? Dann stehe ich Ihnen gerne als zuverlässige und kompetente Strafverteidigerin zur Seite. Ich kämpfe für Sie und Ihr Recht. Aufgeben sollte keine Option sein. Haben Sie eine Vorladung, einen Strafbefehl oder eine Anklageschrift erhalten? Sind Sie Verletzter oder Verletzte in einem Strafverfahren? Oder als Zeuge oder Zeugin geladen? An eine Strafverteidigerin oder einen Strafverteidiger sollten Sie sich bereits dann wenden, wenn beispielsweise Ihre Wohnung durchsucht werden soll, spätestens aber, wenn Sie sich in Untersuchungshaft befinden. Wird Ihnen eine Straftat zur Last gelegt? Bewahren Sie Ruhe und machen Sie unbedingt von Ihrem umfassenden Schweigerecht Gebrauch. Es wäre nicht klug, Angaben gegenüber den Behörden zu machen, sondern wenden Sie sich zunächst an meine Kanzlei. Als ihre zuverlässige und furchtlose Anwältin setze ich mich bestmöglich für Sie und Ihre Rechte ein. Dank der Möglichkeit zur Einsicht in Ihre Ermittlungsakte kann ich eine ganz auf Sie zugeschnittene Verteidigungsstrategie erarbeiten und Ihnen zum optimalen Verfahrensausgang verhelfen.

Ebenfalls eine maßgebliche Rolle im Strafrecht spielt die Vertretung von Opfern eines Verbrechens in der Nebenklage oder als Zeugenbeistand. Sind Sie Opfer einer Gewalttat geworden? Dann stehe ich Ihnen als kompetente Ansprechpartnerin zur Seite und vertrete Sie, wenn Sie im Adhäsionsverfahren Ansprüche auf Schadensersatz oder Schmerzensgeld geltend machen möchten. Ich beantworte Ihre Fragen zum Täter-Opfer-Ausgleich und stehe Ihnen als Vertreterin der Nebenklage zur Verfügung. Opfer von Straftaten bedürfen regelmäßig eines besonderen Schutzes und umfangreicher anwaltlicher Vertretung. Es ist völlig normal, dass für ein Opfer die Beteiligung an einem Strafprozess mit vielen Unsicherheiten und Ängsten verbunden ist. Als Betroffener einer Straftat möchte man wissen, was einen erwartet und wie man sich verhalten soll. Insbesondere müssen die Betroffenen die schweren Folgen von Straftaten verkraften und sich mit Behörden und Gerichten auseinandersetzen, um an ihr Recht zu gelangen. Im Rahmen des Strafverfahrens erstatte ich in Abstimmung mit den Mandanten vorbereitend Strafanzeige. Zugleich beantrage ich in Fällen, in denen eine Nebenklage zulässig ist, bereits mit Stellung des Strafantrages die Zulassung der Nebenklage. Um den Betroffenen den bestmöglichen Schutz vor weiteren Übergriffen und Bedrohungen zu gewähren ist hierbei auch stets eine einstweilige Verfügung im Rahmen des Gewaltschutzgesetzes zu erwägen. Es ist mir insbesondere wichtig, Sie körperlich als auch mental von weiteren schweren Folgen der Tat zu schützen. Ich möchte, dass Sie sich sicher fühlen und der Heilungsprozess beginnen kann.